ALLGMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DOCK 2 dekoration

Anja Eichhorn

Gerichtsstand ist Berlin.
Stand: Juli 2017

Irrtümer und Änderung vorbehalten!

Allgemeine Geschäftsbedingungen



Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und gelten erst nach mündlicher oder schriftlicher Bestätigung durch uns als angenommen. In allen Fällen, in denen wir ohne unser Verschulden an der rechtzeitigen Auslieferung gehindert werden, sind wir von der Lieferpflicht befreit.


Regelung der mietweisen Überlassung

Die Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die Zustimmung des Vermieters. Hinsichtlich des einwandfreien Zustandes der Mietsache hat der Mieter bei Empfang unverzüglich Prüfungs- und Rügepflicht, mit deren Nichtausübung die Mängelfreiheit als bestätigt gilt. Gleiches gilt bei Rücknahme durch den Vermieter.


Preise

Der Mietpreis wird nach der Dauer der Ausleihe berechnet. Alle Preise sind Nettoangaben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mietpreise sind spätestens bei Anlieferung ohne Abzug zahlbar. Befindet sich der Mieter länger als einen Monat in Zahlungsverzug, gelten Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als vereinbart. Schecks, Wechsel und verwandte Zahlungsmittel werden erfüllungshalber angenommen. Die Einziehungs-, Diskontspesen und Rückbelastungskosten gehen zu Lasten des Schuldners. Der Vermieter behält sich vor, die Auslieferung im Falle des Zahlungsverzugs zu verweigern bzw. bereits ausgelieferte Mietgegenstände vorzeitig zurückzuholen.


Haftung

Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes; für Beschädigungen an den Mietgegenständen haftet er in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens des Vermieters bleibt davon unberührt. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Vandalismus zu versichern. Für Messen ist diese Versicherung auch beim Vermieter kostenpflichtig möglich. Die Haftung des Mieters beginnt bei Anlieferung und endet nach Abholung der Mietsache. Der Mieter hat die Mietsache bis zur Übergabe an den Vermieter in seiner Verantwortung. Bei Messen gilt diese Regelung bis zu 48 Stunden nach Messeschluss, ansonsten nach Vereinbarung.


Rücktritt

Der Rücktritt für einen Auftrag ist bis zu 14 Kalendertagen vor dem vereinbarten Liefertermin zulässig. Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt kann der volle Mietpreis berechnet werden. Ist jedoch eine Weitervermietung möglich, werden nur die bis dahin entstandenen Kosten berechnet.


Gewährleistung

Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Vermieter stellt geprüfte, jedoch gebrauchte Möbel zur Verfügung. Trotz aller Sorgfalt sind jedoch durch den Transport Mängelerscheinungen möglich. Der Vermieter verpflichtet sich, bei berechtigten Beanstandungen Ersatz zu leisten. Die Mängelrüge muss der Mieter bis 16:30 Uhr am Tag vor Veranstaltungsbeginn erteilen, da Wandlungs- oder Minderungsansprüche ansonsten nicht anerkannt werden. Änderungen der angegebenen Maße, Formen und Farben bleiben vorbehalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und gelten erst nach mündlicher oder schriftlicher Bestätigung durch uns als angenommen. In allen Fällen, in denen wir ohne unser Verschulden an der rechtzeitigen Auslieferung gehindert werden, sind wir von der Lieferpflicht befreit.

 

Regelung der mietweisen Überlassung

Die Mietgegenstände werden nur für den vereinbarten Zweck und Zeitraum zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung ist nicht gestattet. Eine Verlängerung der Mietdauer erfordert die Zustimmung des Vermieters. Hinsichtlich des einwandfreien Zustandes der Mietsache hat der Mieter bei Empfang unverzüglich Prüfungs- und Rügepflicht, mit deren Nichtausübung die Mängelfreiheit als bestätigt gilt. Gleiches gilt bei Rücknahme durch den Vermieter.

 

Preise

Der Mietpreis wird nach der Dauer der Ausleihe berechnet. Alle Preise sind Nettoangaben und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mietpreise sind spätestens bei Anlieferung ohne Abzug zahlbar. Befindet sich der Mieter länger als einen Monat in Zahlungsverzug, gelten Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als vereinbart. Schecks, Wechsel und verwandte Zahlungsmittel werden erfüllungshalber angenommen. Die Einziehungs-, Diskontspesen und Rückbelastungskosten gehen zu Lasten des Schuldners. Der Vermieter behält sich vor, die Auslieferung im Falle des Zahlungsverzugs zu verweigern bzw. bereits ausgelieferte Mietgegenstände vorzeitig zurückzuholen.

 

Haftung

Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes; für Beschädigungen an den Mietgegenständen haftet er in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugschadens des Vermieters bleibt davon unberührt. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Diebstahl und Vandalismus zu versichern. Für Messen ist diese Versicherung auch beim Vermieter kostenpflichtig möglich. Die Haftung des Mieters beginnt bei Anlieferung und endet nach Abholung der Mietsache. Der Mieter hat die Mietsache bis zur Übergabe an den Vermieter in seiner Verantwortung. Bei Messen gilt diese Regelung bis zu 48 Stunden nach Messeschluss, ansonsten nach Vereinbarung.

 

Rücktritt

Der Rücktritt für einen Auftrag ist bis zu 14 Kalendertagen vor dem vereinbarten Liefertermin zulässig.
Bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt kann der volle Mietpreis berechnet werden. Ist jedoch eine Weitervermietung möglich, werden nur die bis dahin entstandenen Kosten berechnet.

 

Gewährleistung

Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Vermieter stellt geprüfte, jedoch gebrauchte Möbel zur Verfügung. Trotz aller Sorgfalt sind jedoch durch den Transport Mängelerscheinungen möglich.
Der Vermieter verpflichtet sich, bei berechtigten Beanstandungen Ersatz zu leisten. Die Mängelrüge muss der Mieter bis 16:30 Uhr am Tag vor Veranstaltungsbeginn erteilen, da Wandlungs- oder Minderungsansprüche ansonsten nicht anerkannt werden. Änderungen der angegebenen Maße, Formen und Farben bleiben vorbehalten.